Private Equity / Venture Capital

Einen Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit nimmt die rechtliche Begleitung von Maßnahmen zur Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung bzw. -beteiligung in Form von Private Equity / Venture Capital und mezzanine Finanzierungsinstrumenten ein.

Im Bereich Private Equity / Venture Capital sind die Anwälte unserer Kanzlei bereits seit Mitte der 90er Jahre in einer Vielzahl von Beteiligungs- und Buy-Out Transaktionen für namhafte Beteiligungsgesellschaften und Gründungsunternehmen beratend tätig geworden.

Unser Beratungsspektrum umfasst hierbei auch die Lösung von Finanzierungsfragen, die Entwicklung von Exit-Strategien sowie die Strukturierung und Prospektierung von Venture Capital-, Immobilien- und Versicherungs-Fonds.

Wir verfügen über nachhaltige Erfahrungen bei der Ausgestaltung von mezzaninen Finanzierungsinstrumenten über stille Beteiligungen, Genussrechte, Nachrangdarlehen oder hybride Formen des Mezzanine-Kapitals.

Zu unseren Mandaten in diesem Geschäftsbereich gehören sowohl inländische als auch ausländische Unternehmen, Banken, Venture Capital- und Private Equity Fonds. Je nach Einzelfall vertreten wir entweder die Erwerber oder die Zielunternehmen und beraten sie umfassend bei den im Zusammenhang mit der Transaktion auftretenden Fragen.