Im individualarbeitsrechtlichen Bereich beraten wir Unternehmen insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, in Kündigungsverfahren und bei Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträgen. Wir entwickeln Vorruhestandskonzeptionen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Erfordernisse und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.

Die Anwälte unserer Kanzlei können auf eine langjährige Erfahrung bei der Ausgestaltung von Mitarbeiterbeteiligungs- und Incentive-Programmen bei allen relevanten Gesellschaftsformen zurückblicken.