Im Bereich des Leasings vertreten wir in erster Linie Unternehmen, die als Leasinggeber auftreten. Aufgrund der in diesem Zusammenhang gewonnenen Spezialkenntnisse sind wir jedoch auch gut positioniert, um Leasingnehmer zu vertreten und die entscheidenden Vertragsparameter in ihrem Sinn zu verhandeln.

Wir vertreten Franchisenehmer oder Franchisegeber erfolgreich bei der Aushandlung ihrer in der Regel auf lange Zusammenarbeit angelegten Verträge. In diesem Zusammenhang sind wir auch in der Lage, die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen einzelner vertraglicher Vereinbarungen zu analysieren und auf ihre Umsetzbarkeit hin zu überprüfen und anzupassen.